Gryfino. (ASC) Der Bahnhof der Kreisstadt Gryfino (dt. Greifenhagen) ist in den letzten Jahren und seit seiner grundlegenden Sanierung ein Schmuckstück geworden. Taxistand, Toiletten, Wartehalle, Fahrkartenverkaufsstelle, Parkplätze, Fahrstühle und alles auch schön sauber. Selbst Uringeruch oder Graffiti kann man hier glücklicher Weise – im Gegensatz zu fast allen Pendants in der Bundesrepublik Deutschland – vermissen. Nicht nur Mentalität und ein gewisser Landesstolz der Polen, sondern auch eine starke Videoüberwachung im öffentlichen Raum tragen dazu bei.
Kameras gefallen offensichtlich nicht allen
In Gryfino kommt es nach Leserhinweisen und Eigenrecherche dieser Redaktion nun aber gehäuft vor, das Kameras zum sich daran Austoben missbraucht werden. Schlichtweg werden sie in der Bahnhofsunterführung „über Nacht“ immer wieder verdreht. Vermutlich lädt die geringe Montagehöhe, knapp 2 Meter über dem Fußboden, gewisse Menschen dazu ein, sich nach Belieben daran zu vergehen.
Deep-Learning-Algorithmus schlägt Alarm
Was viele sicherlich nicht auf den ersten Blick erahnen, bei den verbauten Modellen handelt es sich um Hightech und nicht eine „0815“-Ausstattung. Künstliche Intelligenz mit dem sogenannten „Deep-Learning-Algorithmus“ kann u.a. Gesichter abgleichen, Attribute wie Alter oder Geschlecht schätzen und auch abgestelltes Gepäck erkennen und Bewegungen von Tieren klassifizieren und herausfiltern um Fehlalarme zu vermeiden. In Gryfino setzt man auf die Ausstattung von GRUNDIG (LINK).
Wie aus mit der verbauten Technik vertrauten Kreisen zu erfahren ist, so wechseln die Kameras beim überschreiten virtuellen Linie in eine hochauflösende Alarmaufzeichnung. Natürlich auch bei Dunkelheit, dank verbauter Infrarotsensoren und einer Tonaufzeichnung. Auch ein Zoom-Modus ist vorhanden.
Gegebenenfalls können über einen zudem über einen kleinen und auf der Unterseite verbauten Lautsprecher auch definierte Ansagen, Alarmtöne oder eine persönliche Ansprache erfolgen. Spätestens jetzt sollte allen halbstarken bewusst werden, man ist ihnen mit Sicherheit auf der Spur.
Art. 143 des polnischen Strafgesetzbuches (Kodeks karny – KK) – ein nicht unerhebliches Strafmaß droht
Im § 1. heißt es sinngemäß u.a.: wer aus Bosheit oder Prahlerei Geräte, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, und insbesondere eine Alarmvorrichtung, Beleuchtungsanlagen oder Infrastruktur zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Sicherheit beschädigt, wird mit Verhaftung, Freiheitsbeschränkung oder Geldstrafe bestraft.
§ 2. Im Falle einer Straftat kann entschieden werden, dass der Schaden oder die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Standes entschieden werden kann (Quelle: https://sip.lex.pl/akty-prawne/dzu-dziennik-ustaw/kodeks-wykroczen-16788218/art-143).
Konkret drohen ein Arrest bis zu 30 Tage. Oder auch bis zu einem Monat gemeinnützige Arbeit (die sogenannte Freiheitsbeschränkung). Auch eine Geldstrafe bis zu 5.000zl (etwa 1.160€). Zusätzlich kann das Gericht anordnen, den Schaden finanziell zu ersetzen oder den vorigen Zustand wiederherzustellen.
Öffentliche Überwachungskameras zudem sind meist teure Profi-Geräte und kosten so gut und gerne um die 500 bis 1.000€. Übersteigt der Gesamtschaden (Gerät, Verkabelung, Montage) die gesetzliche Wertgrenze, verlässt man das System der Ordnungswidrigkeiten. Es greift Art. 288 des polnischen Strafgesetzbuchs (Kodeks karny – KK) wegen Sachbeschädigung. Eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren kann dann zur Debatte stehen (Quelle: https://lexlege.pb.pl/kodeks-karny/art-288/).
Fazit
Halbstarke – villeicht sogar Kinder und Jugendliche – die sich in Gryfino und natürlich auch überall anderswo mit ihrer Naivität, Dummheit oder Zerstörungswut betätigen, sie haben im Falle einer Überführung der Tat ganz schlechte Karten!
Welche Maßnahmen im hier veröffentlichen Fall schon ergriffen worden, seitens der Polizei? Es soll ein berechtigtes Geheimnis bleiben!

