Wenn es um die Erklärungsversuche geht, warum hierzulande nur ein verhältnismäßig geringfügiger Anteil von ukrainischen Geflüchteten berufstätig ist, bedient sich die deutsche Medienlandschaft bisweilen einer interessanten These. Die Sozialleistungen in der Bundesrepublik, so heißt es, seien gegenüber anderen Ländern, die viele Ukrainer* aufgenommen haben, so großzügig, dass sie die Aufnahme einer Beschäftigung überflüssig machen.
Wenn Ihnen diese Erklärung genügt, können Sie getrost aufhören und sich anderen Dingen widmen. Wenn Sie hingegen Interesse daran haben diese Behauptung auf den Prüfstand zu stellen, machen Sie es sich bequem und lesen gerne weiter. Der Beitrag ist etwas länger als gewöhnlich.
Ausgangslage
In absoluten Zahlen hat Polen nebst Deutschland die meisten ukrainischen Geflüchteten aufgenommen. Die Mehrheit von Ihnen arbeitet. Woran liegt es? An den mangelnden sozialen Dienstleistungen des polnischen Staates? Gibt es die denn in Polen? Ist Polen demnach überhaupt ein Sozialstaat? Finden wir es heraus.
Übrigens: Um auf Eurobeträge zu kommen, müssen sie alle folgenden Summen durch 4,2 teilen. Wenn Sie die Kaufkraft berücksichtigen wollen, also wissen möchten, wie viel das aufgelistete Geld in Polen tatsächlich wert ist, teilen Sie es durch 2,5.
Sozialstaat
Die kurze Antwort auf die zuvor gestellten Fragen lautet: Ja, es gibt Sozialleistungen in Polen und ja, Polen ist als ein Sozialstaat einzustufen. Wenn auch etwas anders als die Bundesrepublik.
Diverse Hilfsleistungen bilden auch in Polen einen zentralen Bestandteil des staatlichen Handelns und sollen Menschen und Familien unterstützen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Ihr Ziel ist es, grundlegende Bedürfnisse zu sichern, ein Leben in Würde zu ermöglichen und Betroffene dabei zu unterstützen, wieder selbstständig zu werden und sich (erneut) in ihr soziales Umfeld zu integrieren.
Gemanagt wird die so definierte Sozialpolitik sowohl durch zentrale als auch durch kommunale Behörden. Auf nationaler und regionaler Ebene sind das zuständige Ministerium und die Woiwodschaftsbehörden verantwortlich, während auf lokaler Ebene die Kommunen die konkreten Maßnahmen umsetzen. Dabei arbeiten sie eng mit gesellschaftlichen Organisationen, Kirchen, religiösen Gemeinschaften sowie privaten Personen und Einrichtungen zusammen. Die Auszahlung von Geldleistungen an die Betreffenden erfolgt mitunter über die sog. Milchbars – Einrichtungen, die dank staatlicher Zuschüsse preiswerte Hausmannskost den Touristen und Einheimischen servieren, und in denen Obdachlose für gewöhnlich kostenlos speisen dürfen. Geld und warme Mahlzeit an einem Ort ist ein glänzendes Beispiel unkomplizierter und effektiver Direkthilfe.
Anspruch auf solche Leistungen haben polnische Staatsbürger sowie bestimmte Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern, wie Geflüchtete, oder Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA-Staaten mit gültigem Aufenthaltsrecht. Die finanziellen Leistungen werden in der Regel auf Antrag gewährt, der von der betroffenen Person selbst oder ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden kann. In bestimmten Fällen kann Hilfe auch von Amts wegen erfolgen. Zuständig für die Antragsannahme sind die örtlichen Sozialhilfezentren (pol. MOPS, bzw. GOPS), die in jeder Gemeinde vorhanden sind. Vor einer Entscheidung wird ein Sozialarbeiter eine Umwelt- und Familiensituationserhebung durchführen, und die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung, die Dauer und die Höhe der Leistung erfolgt anschließend individuell in Form eines Verwaltungsakts, gegen den ein Rechtsmittel möglich ist. Die sozialen Leistungen sind also immer zeitlich begrenzt und werden individuell bemessen. Eine einheitliche Schablone wie das Bürger- bzw. Grundsicherungsgeld gibt es nicht.
Zu den aufgeführten Leistungen gesellen sich noch einige andere. Allen voran das Sterbegeld in Höhe von 7.000 PLN, das jedem, der einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, zusteht und an die Hinterbliebenen, die die Kosten der Beerdigung getragen haben, ausgezahlt wird.
Eltern- und Familienunterstützung
Doch so richtig üppig wird es erst, wenn Kinder ins Spiel kommen.
Denn gerade die Eltern können in Polen auf ein breites Spektrum finanzieller Unterstützungen und steuerlicher Vergünstigungen zugreifen, unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig, oder beruflich inaktiv sind. Das liegt nicht zuletzt an der dramatischen demographischen Lage des Landes.
Die Leistungen richten sich an biologische und adoptierende Eltern, Alleinerziehende und rechtliche Betreuer. Einige Unterstützungen sind einkommensunabhängig, andere setzen bestimmte Einkommensgrenzen oder zusätzliche Voraussetzungen voraus.
Zu den wichtigsten einmaligen Leistungen gehört das sogenannte Becikowe, eine Zahlung zur Geburt eines Kindes, die einkommensabhängig gewährt wird und 1000 Złoty beträgt. Ebenfalls einmalig ausgezahlt wird der „Za życiem“-Zuschlag in Höhe von 4000 Złoty für Familien, deren Kind mit schwerer, irreversibler Behinderung oder lebensbedrohlicher Erkrankung zur Welt kommt.
Eine zentrale Rolle spielt der Zasiłek macierzyński, das Mutterschaftsgeld für Personen, die angestellt sind. Er wird in der Regel für 52 Wochen gezahlt und kann – je nach Zeitpunkt der Antragstellung – entweder durchgehend mit rund 81 % der Berechnungsgrundlage oder in einer Kombination aus 100 % und 70 % ausgezahlt werden. Für Väter gibt es zusätzlich einen zweiwöchigen Zasiłek ojcowski (Vaterschaftsgeld), der vollständig auf Basis des bisherigen Einkommens berechnet wird. Für Eltern ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld existiert das Kosiniakowe, ein monatliches, einkommensunabhängiges Elternschaftsgeld von 1000 Złoty, das bis zu 71 Wochen lang gezahlt wird.
Eine der bekanntesten Leistungen ist das 800+, das allen Familien unabhängig vom Einkommen für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr zusteht. Ergänzend dazu gibt es das Dobry Start (300+/Schulaustattungsgeld), eine jährliche Zahlung von 300 Złoty für jedes schulpflichtige Kind zu Beginn des Schuljahres.
Einkommensabhängig ist hingegen der Zasiłek rodzinny (Familiengeld), der Familien mit niedrigem Einkommen unterstützt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird durch verschiedene Zusatzleistungen ergänzt, etwa für Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Kinder mit Behinderung, für den Schulstart oder für Kinder, die außerhalb des Wohnorts zur Schule gehen. Auch Eltern in Elternzeit können einen monatlichen Zuschlag erhalten.
Für berufstätige Eltern kleiner Kinder gibt es eine finanzielle Unterstützung zur Beschäftigung einer Nanny. Der Staat übernimmt dabei die Sozialversicherungsbeiträge bis zur Hälfte des Mindestlohns, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind und das Kind nicht in einer Betreuungseinrichtung untergebracht ist.
Seit 2025/2026 existiert außerdem das Programm „Aktywny Rodzic“ (Aktives Elternteil), das drei verschiedene Leistungen umfasst. Die erste Variante unterstützt berufstätige Eltern bei der häuslichen Kinderbetreuung und sieht monatlich 1500 Złoty vor, bei Kindern mit Behinderung 1900 Złoty. Die zweite Variante richtet sich an Eltern, deren Kinder eine Betreuungseinrichtung wie einen Kindergarten oder eine Tagespflege besuchen, und deckt bis zu 1500 bzw. 1900 Złoty der tatsächlichen Betreuungskosten ab. Die dritte Variante unterstützt Eltern, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren selbst zu Hause betreuen, mit 500 Złoty monatlich.
Insgesamt bietet das polnische Sozialsystem im Jahre 2026 eine breite Palette an Unterstützungen, die insbesondere Eltern in unterschiedlichen Lebenssituationen entlasten sollen – von der Geburt über die frühe Betreuung bis hin zur Schulzeit und darüber hinaus. Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ist es demnach möglich einkommensunabhängig bis zu 2.700 PLN pro Monat pro Kind zu bekommen. Nach der eingangs herangezogenen Umrechnungsmethode entspricht dies etwa 640€, bzw. 1080€
Weitere Maßnahmen
Neben den finanziellen Leistungen gibt es für die Eltern steuerliche Vergünstigungen. Die wichtigste ist die Ulga prorodzinna – eine Kindersteuervergünstigung, deren Höhe von der Anzahl der Kinder abhängt und die bei einem Kind einkommensabhängig ist. Für Familien mit vier oder mehr Kindern existiert zusätzlich die Ulga PIT 4+, die bestimmte Einkünfte der Eltern bis zu einem festgelegten Jahresbetrag vollständig von der Einkommensteuer befreit. Hinzu gesellst sich der sog. Familienkredit. Es handelt sich dabei um ein staatlich gefördertes Hypothekendarlehen, das Menschen den Kauf einer Wohnung oder den Bau eines Hauses ermöglicht, auch wenn sie kein Eigenkapital besitzen. Der Staat übernimmt dabei eine Garantie für den fehlenden Eigenanteil. Das Programm richtet sich an Personen, die über ausreichendes Einkommen zur Kreditrückzahlung verfügen, aber nicht die nötigen Mittel für den üblichen Eigenkapitalanteil haben. Nach der Kreditvergabe kann zusätzlich die sogenannte Familienrückzahlung genutzt werden: Der Staat tilgt dabei einen Teil des Kredits, wenn bestimmte familiäre Voraussetzungen erfüllt sind, etwa die Geburt eines Kindes. In Polen leben nahezu 90% der Menschen in den eigenen vier Wänden. Solche Fördermaßnahmen tragen sicherlich einen Teil zu diesem Sachverhalt bei.
Fazit
Dieser Beitrag, der sich die Beschäftigungsrate der ukrainischen Geflüchteten zunutze macht um den polnischen Sozialstaat vorzustellen, erklärt bestimmt nicht, warum die Ukrainer hierzulande seltener einer Beschäftigung nachgehen als sie es in Polen tun. Dennoch, so möchte ich jedenfalls meinen, liefert er hoffentlich ein paar Hinweise, warum sie es NICHT nicht tun. Der deutsche Sozialstaat ist eine tolle, aber bei weitem nicht die einzige und schon gar nicht eine außergewöhnliche Errungenschaft in Europa. Es gibt Gründe, warum Menschen (nicht nur die Ukrainer) in der Bundesrepublik seltener berufstätig sind als woanders. Aber die sozialen Leistungen können nur anteilig als eine hinreichende Begründung dafür herhalten.
Kurzum: Deutschland schneidet in so mancher Statistik nicht so schlecht ab, weil es eigentlich so toll ist. Glauben Sie mir – in anderen Ländern gibt es auch schon lange Farbfernseher. Und die Leute verbringen ihre Abende keineswegs beim Kerzenschein. Die Gründe für unser schlechtes Abschneiden haben andere Ursachen. Welche es sind, überlasse ich Ihnen.
* Auch wenn im Text überwiegend die männliche Form vorkommt, so sind stets alle Geschlechter gemeint.
